Verteilertarife

Tarife für Übertragungs-, Verteilungs- und Messdienste der elektrischen Energie

Die Aufsichtsbehörde für Strom, Netze und Umwelt (ARERA) hat mit dem Beschluss 616/2023/R/eel und folgenden Einheitstexten die Tarife für die Dienste der Übertragung, Verteilung und Messung der elektrischen Energie für den Regulierungszeitraum 2024-2027 festgelegt:

  • TIT (Einheitstext betreffend die obligatorischen Tarife zur Deckung der Dienste für Transport)
  • TIME (Einheitstext, mit welchem die Beträge zur Deckung des Messdienstes festgelegt werden)

Die Tarife umfassen nur die Komponenten für die Dienste des Transports, der Verteilung und der Messung; sie berücksichtigen folglich nicht die Vergütungen für die Lieferung der Energie, welche in die Zuständigkeit der Verkaufsgesellschaft fallen, mit welcher der Liefervertrag abgeschlossen wird (Betreiber des Dienstes Geschützter Markt, gebietsmäßig zuständiger Betreiber des Überwachten Marktes, Verkäufer auf dem Freien Markt) sowie der Besteuerungen der Energie.

Systemkosten und Blindenergie

Der Verteilertarif beinhaltet auch Komponenten (A und UC) zur Deckung der allgemeinen mit dem elektrischen System verbundenen Kosten (zum Beispiel Kosten für Forschung, Förderung der Verwendung von erneuerbaren Energiequellen usw.), die alle drei Monate von der ARERA angeglichen werden. Diese Komponenten werden vom Verteiler an die Ausgleichskasse für den elektrischen Bereich entrichtet.

Im Fall von Endkunden mit verfügbarer Leistung über 16,4 kW, welche Entnahmen mit ungenügendem Leistungsfaktor aufweisen, wendet der Verteiler die für Blindenergie vorgesehenen Vergütungen an. Im Falle von Kunden mit Messvorrichtungen für die Erhebung des Energieverbrauchs nach Zeitabschnitten betragen die Vergütungen für die entnommenen Blindenergie im Zeitabschnitt F3 gleich null.

Arten des Gebrauchs:

Die Tarife für den Haushaltsgebrauch in Niederspannung gelten:

  • für Räumlichkeiten zum Wohnen für Familien und Gemeinschaften, ausgenommen Hotels, Schulen, Heime, Konvikte, Krankenhäuser, Strafanstalten und ähnliche Wohneinrichtungen;
  • für Verwendung bei Gemeinschaftsdiensten in Gebäuden mit höchstens zwei Immobilieneinheiten, für Verwendung zur Versorgung von privaten Infrastrukturen zum Aufladen von elektrischen Fahrzeugen, für an Wohnungen angeschlossene oder dazugehörige Lokale, die als Studios, Büros, Labors, Beratungszimmer, Keller oder Garagen zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, vorausgesetzt, die Verwendung erfolgt über einen einzigen Entnahmepunkt für die Wohnungen und anliegenden Lokale und die Leistung überschreitet nicht 15 kW.

Die Preise beinhalten die Komponenten entsprechend folgender Serviceleistungen:

  • Übertragung
  • Verteilung
  • Messung

Der Tarif für den häuslichen Gebrauch wird als TD bezeichnet.

Diese Tarife gelten für Kunden mit Stromverträgen für die verschiedenen Verwendungen, ausgenommen Hausgebrauch, und für öffentliche Beleuchtung.

Die Tarife für diese verschiedenen Verwendungen sind folgende:

Lieferungen in Niederspannung für sonstigen Gebrauch mit verfügbarer Spannung bis zu 16.5 kW

  • BTA1 für vereinbarte Leistungen unter oder bis zu 1,5 kW
  • BTA2 für vereinbarte Leistungen über 1,5 und bis zu 3 kW
  • BTA3 für vereinbarte Leistungen über 3 und bis zu 6 kW
  • BTA4 für vereinbarte Leistungen über 6 und bis zu 10 kW
  • BTA5 für vereinbarte Leistungen über 10 kW

 Lieferungen in Niederspannung für sonstigen Gebrauch mit verfügbarer Leistung über 16.5 kW

  • BTA6

Lieferungen in Mittelspannung für sonstigen Gebrauch

  • MTA1 sonstiger Gebrauch mit verfügbarer Leistung bis zu 100 kW
  • MTA2 sonstiger Gebrauch mit verfügbarer Leistung von 100 bis 500 kW
  • MTA3 sonstiger Gebrauch mit verfügbarer Leistung über 500 kW

Lieferungen in Hochspannung

  • ALTA mit Spannung bis zu 220 kV
  • AAT1 mit Spannung von 220 bis zu 380 kV
  • AAT2 mit Spannung von 380 kV und darüber

Außerordentliche Lieferungen

Dieser Tarif betrifft zeitweilige Stromlieferungen in Niederspannung für öffentliche Beleuchtung in jeder verfügbaren Spannung. Mit Beschluss Nr. 654/2015 Anhang C hat die Aufsichtsbehörde die Verbrauchsmessungspflicht auch für die zeitweiligen Anschlüsse vorgesehen, ausgenommen für einige Sonderfälle, die mit ARERA-Beschluss Nr. 08/10 festgelegt worden sind; bei diesen kann der Verteiler auch auf den Einbau eines Messgeräts verzichten (Ansuchen um zeitweilige Anschlüsse mit Leistung nicht über 40 kW bezogen auf Wanderaufführungen, Veranstaltungen und Feste für Schutzpatrone, politische, religiöse, sportliche, Theater- und Kinoveranstaltungen, Fernseh- und Rundfunkdarbietungen und ähnliche, sofern sie in historischen Zentren gemäß Dekret Nr. 1444 stattfinden und die Anschlüsse zur Beleuchtung solcher Veranstaltungen erfolgen). Bei Vorhandensein eines Messgeräts umfasst die Fixquote die Vergütungen zur Deckung der Kosten für Installation und Instandhaltung des Messgeräts sowie die Kosten für die Sammlung der Messdaten; im gegenteiligen Fall sind diese Vergütungen nicht im Tarif enthalten. Wenn der Verbrauch nicht erhoben wird, wird der Tagesverbrauch auf Basis der vertraglich verpflichteten Leistung und einer entsprechenden Beanspruchung von 12 Stunden/Tag im forfait berechnet.

Die ARERA hat die Regeln für die Aufladung von elektrischen Fahrzeugen eingeführt. Die Kunden können ihre Autos sowohl bei privaten wie auch bei öffentlichen Aufladungsvorrichtungen aufladen.

Aufladen an privater Anlage:

Bezüglich des Aufladens bei privater Anlage (private Garage oder reservierter Autoabstellplatz auf Kondominiums-Parkplätzen) hat die Behörde vorgesehen, dass der Endkunde sein Auto wie folgt aufladen kann:

  • Beibehaltung seiner Lieferung für den Wohnungsgebrauch oder
  • indem er beim Verkäufer eine zweite Lieferung „sonstiger Gebrauch“ für die Verwendung beim Aufladen beantragt

Aufladen im öffentlichen Bereich:

Das Aufladen im öffentlichen Bereich ist bei Aufladevorrichtungen (Säulen) in städtischen Gebieten und in anderen der Allgemeinheit zugänglichen Örtlichkeiten möglich.

Diese Tarife gelten für Betriebe mit hohem Energiebereich

Das Verzeichnis obgenannter Betriebe ist auf der Internetseite der CSEA unter folgendem link veröffentlicht: 

https://energivori.csea.it/Energivori/#

Die Begünstigungen beziehen sich auf Lieferungen in Mittel-, Hoch- und Höchstspannung und finden nur auf die Tarifkomponenten A Anwendung.

Diese Tarife gelten für Lieferungen von elektrischer Energie an Verbraucher von öffentlicher Beleuchtung in Nieder- und Mittelspannung.

Für diese Lieferungen gelten folgende Tarife:

  • BTIP Öffentliche Beleuchtung
  • MTIP MT Öffentliche Beleuchtung (in MS)

Seit dem 1. Jänner 2021 werden alle Sozialboni für wirtschaftliche Notlagen, darunter auch Stromnotlagen, automatisch den Bürgern/Familien, die ein Anrecht darauf haben, zuerkannt, ohne dass diese ein eigenes Ansuchen vorlegen müssen, wie vom Gesetzesdekret vom 26. Oktober 2019 Nr. 124 vorgesehen, das in der Folge mit einigen Abänderungen in das Gesetz vom 19. Dezember 2019 Nr. 157 umgewandelt wurde.

Die notwendigen Bedingungen, um einen Anspruch auf die Boni wegen wirtschaftlicher Notlage zu haben, bleiben unverändert:

  1. Zugehörigkeit zu einer Familie mit ISEE-Indikator nicht über 8.265 Euro oder
  2. Zugehörigkeit zu einer Familie mit wenigstens vier zu Lasten gehenden Kindern (zahlreiche Familie) und ISEE-Indikator nicht über 20.000 Euro, oder
  3. Zugehörigkeit zu einer Familie mit Staatsbürgerschaftseinkommen oder Staatsbürgerschaftsrente.

Ein Mitglied der ISEE-Familie muss Inhaber eines wirksamen Liefervertrages für Strom und/oder Gas und/oder Wasser oder im Genuss einer aktiven Kondominiumslieferung für Gas und/oder Wasser sein.

Die ansässigen Kunden, bei denen eine Person mit schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen lebt und Bedarf an elektromedizinischen Geräten zum Überleben hat, können den Bonus wegen physischer Beeinträchtigungen beziehen. Für diese Kunden bleibt hinsichtlich der Zugangsmodalitäten zu diesem Bonus alles unverändert: Sie müssen weiterhin bei den Gemeinden oder bei den ermächtigten CAF den entsprechenden Antrag stellen.

Jede Familie hat nur auf einen Bonus je Typologie – Strom, Gas, Wasser – im betreffenden Jahr Anrecht.

Für weitere Auskünfte wende man sich bitte an die Internetseite www.arera.it oder rufe die grüne Nummer 800 166 654 an.