Bereitstellung von Übertragungs-, Verteilungs- und Abwicklungsdienstleistungen für Energie, der zur späteren Einspeisung entnommen wird

 

Mit dem Beschluss 109/2021/R/eel hat die Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) neue Verfahren für die Erbringung von Übertragungs-, Verteilungs- und Abwicklungsdienstleistungen für Strom eingeführt, der für den Eigen-Verbrauch für die Versorgung von Hilfsdiensten für die Energieerzeugung entnommen wird, sowie für Energie, der entnommen und anschließend durch Speichersysteme wieder ins Netz eingespeist wird.

Die neuen Vorschriften sehen vor, dass ab dem 01/ Oktober/2022 Anträge vom Erzeuger (d. h. der Partei, die den Anschluss gemäß dem TICA beantragt) eingereicht bzw. akzeptiert werden können; daher wird Energie, die zur anschließenden Wiedereinspeisung in das Netz entnommen wird, für den Zugang zu Übertragungs-, Verteilungs- und Abwicklungs-Dienstleistungen als negative Energieeinspeisung behandelt.

Die Erzeuger müssen ein spezielles Formular verwenden, das von ARERA mit der Entscheidung DMEA- 5/2022 veröffentlicht wurde.


Determina 
Allegato 1 

Der Antrag auf Anwendung des Beschlusses kann ausschließlich in digitaler Form über das Kundenportal unter TICA/Neue Anfragen/Beitritts Beschluss 109/21 eingereicht werden.

ARERA teilt mit, dass die endgültige Aufhebung von Artikel 16 des TIT auf den 01/ Januar/2025 verschoben wird.

Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die ARERA-Beschlüsse sowie deren nachträglichen Änderungen und Ergänzungen:

Comunicato del 28 Luglio 2021
Deliberazione ARERA 285/2022/R/eel del 28 Giugno 2022