Sozialer Gas Bonus

Was ist der Gas-Bonus?

Es handelt sich um einen Preisnachlass auf die Gasrechnung, der von der Regierung eingeführt und von der einschlägigen Behörde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden in die Tat umgesetzt wurde, um eine Ersparnis bei den Energieausgaben der Familien in wirtschaftlicher Notlage und der kinderreichen Familien zu gewährleisten.

Seit dem 1. Jänner 2021 werden alle Sozialboni wegen wirtschaftlicher Notlagen, und dazu gehört auch der Gas-Bonus, automatisch den Bürgern/Familien zuerkannt, welche ein Anrecht darauf haben, ohne dass diese ein eigenes Ansuchen richten müssen, so wie es im Gesetzesdekret vom 26. Oktober 2019 Nr.124 festgelegt wurde, welches mit Abänderungen in das Gesetz vom 19. Dezember 2019 Nr. 127 umgewandelt wurde:

Die notwendigen Bedingungen, um einen Anspruch auf die Boni wegen wirtschaftlicher Notlage zu haben, bleiben unverändert:

  1. Zugehörigkeit zu einer Familie mit ISEE-Indikator nicht über 8.265 Euro oder
  2. Zugehörigkeit zu einer Familie mit wenigstens vier zu Lasten gehenden Kindern (zahlreiche Familie) und ISEE-Indikator nicht über 20.000 Euro, oder
  3. Zugehörigkeit zu einer Familie mit Staatsbürgerschaftseinkommen oder Staatsbürgerschaftsrente.

Ein Mitglied der ISEE-Familie muss Inhaber eines wirksamen Liefervertrages für Strom und/oder Gas und/oder Wasser oder im Genuss einer aktiven Kondominiumslieferung für Gas und/oder Wasser sein.

Jede Familie hat nur auf einen Bonus je Typologie – Strom, Gas, Wasser – im betreffenden Jahr Anrecht.

Was müssen die Bürger tun, um den Bonus für wirtschaftliche Erschwernisse zu erhalten?

Ab dem 1. Jänner 2021 müssen die Betreffenden kein Ansuchen mehr einreichen, um den Bonus für wirtschaftliche Erschwernisse bei den Gemeinden oder bei den CAF zu erhalten.

Es genügt, dass die Bürger/Familien ab Beginn 2021 jährlich die Einheitliche Ersatzerklärung (Dichiarazione Sostitutiva Unica – DSU) vorlegen, um die notwendige die ISEE-Bescheinigung um die verschiedenen begünstigten sozialen Leistungen zu erhalten.

Wenn die Familie unter eine der drei Bedingungen wirtschaftlicher Notlage fällt, welche das Recht auf den Bonus bewirken, wird das INPS deren Daten (unter Einhaltung der Bestimmungen über die Privacy und die Verfügungen, welche die zuständige Behörde für den Bereich automatische Anerkennung der Sozialboni bei wirtschaftlichen Notlagen) an den Sll* schicken, die erhaltenen Daten mit jenen über die Lieferungen von Strom, Gas und Wasser abgleichen und somit die Auszahlung der Sozialboni an die Anspruchsberechtigten automatisch ermöglichen. 

Allfällige Ansuchen, die nach dem 1. Jänner 2021 eingereicht werden, können von den Gemeinden und CAFs nicht angenommen werden sind auf jeden Fall für den Bezug des Bonus nicht gültig.

Welche Boni werden automatisch ausbezahlt?

Den Bürgern/Familien, die Anspruch darauf haben, werden die Boni automatisch (und ohne Notwendigkeit der Gesuchvorlage) ausbezahlt, und zwar:

  • Strombonus wegen wirtschaftlicher Erschwernisse
  • Gas-Bonus
  • Wasser-Bonus

Nicht automatisch ausbezahlt werden hingegen vorerst die Boni für physische Beeinträchtigungen. Daher ändert sich ab dem 1. Jänner 2021 bezüglich der Zugangsverfahren zu diesem Bonus nichts: die Personen, welche sich in schwerwiegenden gesundheitlichen Konditionen befinden und für das eigene Überleben elektromedizinische Geräte nutzen, müssen weiterhin an die Gemeinden oder die befugten CAFs Gesuche stellen.

Für weitere Informationen besteht die Möglichkeit, den einschlägigen Abschnitt der ARERA-Webseite (www.arera.it/it/bonus_gas.htm) zu konsultieren oder unter der Grünen Nummer 800.166.654 anzurufen.