Abtretung und Tausch

Der Produzent kann die erzeugte Energie verwenden und/oder zur Gänze bzw. zum Teil ans Netz abtreten.

Ein Produzent, welcher die totale oder teilweise Abtretung betreibt, kann:

  • Die erzeugte Energie auf der Strombörse zum Verkauf anbieten oder sie auf dem freien Markt mittels bilateraler Verträge an Großhändler und Endkunden verkaufen.
  • Den produzierten Strom der mit dem Netzbetreiber verbundenen Anlage zu einem von diesem vorgegebenen Tarif verkaufen.
    Diese Art des Verkaufs des produzierten Stroms ist mit ARERA-Beschluss Nr. 280/07 geregelt. 

Anstatt der Abtretung können die Produzenten beim GSE den „Tausch vor Ort“ beantragen. Dieser Dienst ermöglicht die Kompensation zwischen dem Wert der erzeugten und ins Netz eingespeisten Energie und dem Wert der Energje, die zu einem anderen Zeitpunkt als jenem ihrer Erzeugung am selben Abgabepunkt bezogen und verbraucht wird.

Diesen Austausch vor Ort können jene Anlagen vornehmen, die mit erneuerbaren Energieträgern mit einer Leistung bis zu 20 kW gespeist werden, weiters auch die mit erneuerbaren Energieträgern gespeisten Anlagen mit einer Leistung von 20 bis 200 kW, die nach dem 31. Dezember 2007 in Betrieb genommen worden sind. Dazu gehören auch die mit unterschiedlichen Energieträgern betriebenen Kraftwerke, deren nicht mit erneuerbarer Energie betriebene Produktion auf Jahresbasis weniger als 5 Prozent der Gesamtproduktion ausmacht, ebenso wie die Hochleistungs-Blockheizkraftwerke bis zu 200 kW Leistung.

Die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den genannten Austausch sind mit ARERA-Beschluss ARG/elt. Nr. 74/08 geregelt.

Weitere Informationen zu den technischen und wirtschaftlichen Bedingungen der Abtretung findet man auf der Webseite des GSE.

Erzeuger und Endkunden

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