Sozialbonus
Was ist der soziale Strombonus?
Der Sozialbonus für Strom und Gas ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Ausgaben für die Versorgung mit Strom, Erdgas und Wasser für Haushalte in wirtschaftlichen oder physischen Notlagen zu verringern. Sie wurden im Laufe der Jahre schrittweise durch nationale Rechtsvorschriften eingeführt und anschließend durch Regulierungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörde umgesetzt.
Wozu dient er?
Er dient dazu, Familien in schwierigen wirtschaftlichen und/oder physischen Verhältnissen eine Einsparung bei den Stromausgaben zuzusichern.
Wer kann ihn beantragen?
Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialprämien für wirtschaftliche Härtefälle, einschließlich der Stromprämie, automatisch an berechtigte Bürger/Familieneinheiten gewährt, ohne dass diese einen besonderen Antrag stellen müssen, wie durch die Gesetzesverordnung Nr. 124 vom 26. Oktober 2019, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019, festgelegt.
Der Bürger muss sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, d.h. er muss:
- zu einem Haushalt mit einem ISEE-Indikator von höchstens 9.530 € gehören, oder
- zu einem Haushalt mit mindestens 4 unterhaltsberechtigten Kindern (Großfamilie) und einem ISEE-Indikator von höchstens 20.000 Euro gehören, oder
- zu einem Haushalt gehören, der ein Bürgergeld oder eine Bürgerrente bezieht.
Der ISEE-Schwellenwert für den Zugang zu den Leistungen für das Jahr 2023 wurde durch das Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 auf 15.000 Euro angehoben, beschränkt auf Sozialprämien für Strom und Gas.
Eines der Mitglieder des ISEE-Haushalts muss Inhaber eines Strom- und/oder Erdgas- und/oder Wasserversorgungsvertrags sein:
- mit einem Tarif für den Haushalt-Gebrauch (d. h. die Versorgung muss in einem als Familienwohnung genutzten Gebäude erfolgen) oder, um den sozialen Wasserbonus in Anspruch nehmen zu können, für den häuslichen Gebrauch
- aktiv (d. h. die Versorgung muss fortlaufend sein) oder vorübergehend wegen Zahlungsrückständen ausgesetzt.
Alternativ muss eines der Mitglieder des ISEE-Haushalts über eine aktive (zentrale) Versorgung mit Erdgas und/oder Wasser für den häuslichen Gebrauch verfügen.
Jeder Haushalt hat nur Anspruch auf einen Bonus pro Art - Strom, Gas, Wasser - pro Jahr.
Wie bekomme ich den Sozialbonus?
Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Bürger/Familieneinheiten, die jährlich eine Dichiarazione Sostitutiva Unica (DSU) für den Zugang zu einer subventionierten Sozialleistung (z. B. Mutterschaftsgeld, Schulkantinenzuschuss, Babybonus usw.) einreichen und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, automatisch zum Verfahren für die Anerkennung von Leistungen (Sozialboni für Strom, Gas und Wasser) an die Berechtigten zugelassen.
Um das Verfahren zur automatischen Anerkennung der Sozialprämien für die Berechtigten zu aktivieren, ist es daher notwendig und ausreichend, jedes Jahr die DSU einzureichen und ein ISEE-Zertifikat innerhalb des Schwellenwerts für den Zugang zu den Prämien zu erhalten oder Inhaber eines Staatsbürgerschaftseinkommens/einer Rente zu sein.
Das Verfahren dient dazu, das Vorliegen weiterer Anspruchsvoraussetzungen zu überprüfen, die mit der Bereitstellung und Einmaligkeit der jeweiligen Prämie pro Haushalt und Jahr zusammenhängen.
Wie und wann erhalte ich den Bonus?
In der Regel benötigt das System nach der Einreichung der DSU durch den Bürger in den Fällen, in denen die ISEE des ISEE-Haushalts innerhalb der Schwellenwerte für den Zugang zum Bonus liegt, etwa 1 Monat, um
- die Direktversorgung auf den Namen eines der Mitglieder des ISEE-Haushalts (falls vorhanden) zu ermitteln
- die erforderlichen Prüfungen der Anspruchsberechtigung für die Versorgung durchzuführen;
- Übermittlung der erforderlichen Daten an die zuständigen Betreiber, damit der Bonus in der Rechnung an die Berechtigten ausgezahlt werden kann.
Der Bonus muss von den zuständigen Verkäufern in der ersten Rechnung, die nach Erhalt dieser Daten ausgestellt wird, berücksichtigt werden. In jeder Rechnung wird der Anteil des Bonus, der proportional zu dem Zeitraum ist, auf den sich die Rechnung bezieht, angewandt, so dass die tatsächliche Anwendung des Bonus in der Rechnung von der Abrechnungshäufigkeit des zuständigen Betreibers abhängt.
Ein Beispiel: Der Bürger hat die DSU am 5. Mai 2022 eingereicht. Im Juni erhält das SII vom INPS die Informationen über den Haushalt, die für die Prüfung der Anspruchsberechtigung auf den Bonus erforderlich sind; wenn diese Prüfung positiv ausfällt, übermittelt das SII den zuständigen Betreibern die Daten, die für die Auszahlung des Bonus erforderlich sind, normalerweise bis Juni (z. B. 15. Juni 2022). Wenn der Verteiler und der zuständige Verkäufer monatlich Rechnungen ausstellen, wird der Bürger den Bonus in der Rechnung für August sehen (da der Verkäufer den Bonus in der ersten Rechnung an den Endkunden weiterleitet, die nach dem Datum ausgestellt wird, an dem das Verteilungsunternehmen, das monatlich Rechnungen ausstellt, den Bonus in Rechnung stellt). Wenn der betreffende Verkäufer hingegen alle 2 oder 3 Monate eine Rechnung ausstellt, erhält der Bürger den Bonus im September (bei zweimonatlicher Abrechnung) oder im Oktober (bei vierteljährlicher Abrechnung) in seiner Rechnung.
Begrenzt auf das Jahr 2022 wurde der ISEE-Schwellenwert für den Zugang zu den Sozialprämien für Strom und Gas auf 12.000 € angehoben. Außerdem wurden Sonderregelungen für die Anerkennung dieser Boni für die Anspruchsberechtigten eingeführt, insbesondere in Bezug auf den Beginn und die Dauer der Leistungen:
- für Haushalte, die nach Einreichung einer DSU im Jahr 2022 einen bescheinigten ISEE mit einem Wert von mehr als 9.530 € und bis zu 12.000 € haben, die weniger als vier unterhaltsberechtigte Kinder haben, die keine Empfänger von Staatsbürgerschaftseinkommen/Rente sind und die Anspruch auf den Sozialstrom- und/oder Gasbonus für das Jahr 2022 haben
- Wenn keines der Haushaltsmitglieder einen Bonus für das Jahr 2021 (d. h. einen Bonus, der auf der Grundlage einer im Jahr 2021 eingereichten DSU gewährt wurde) der gleichen Art (Strom/Gas) erhält und noch ausgezahlt wird (d. h. noch auf die Rechnung angerechnet wird), beginnen die Leistungen für das Jahr 2022
- ab dem 1. April 2022, wenn die förderfähige Versorgung zu diesem Zeitpunkt (1. April 2022) aktiv ist;
- o ab dem Datum der Aktivierung der Versorgung, wenn die förderfähige Versorgung nach dem 1. April 2022 aktiviert wurde;
- wenn eines der Haushaltsmitglieder Empfänger einer Prämie derselben Art aus dem Jahr 2021 ist, die noch ausgezahlt wird, beginnen die Zuschüsse aus dem Jahr 2022 kontinuierlich ab dem Tag nach dem Ende der entsprechenden Sozialprämie aus dem Jahr 2021;
- in allen Fällen enden die Leistungen 2022 am 31. Dezember 2022 (mit Ausnahme der Fälle, in denen die Bedingungen für den Zugang zum Bonus wegfallen und die eine vorzeitige Beendigung der Leistung gemäß dem Beschluss 63/2021/R/com zur Folge haben; zum Beispiel für den Sozialbonus für Gas, wenn die Zählerklasse die Klasse G6 überschreitet).
- für Haushalte, die nach Einreichung einer DSU im Jahr 2022 einen bescheinigten ISEE-Wert von nicht mehr als 9.530 € haben und weniger als 4 unterhaltsberechtigte Kinder haben oder
- einen bescheinigten ISEE-Wert von nicht mehr als 20.000 € haben und mindestens 4 unterhaltsberechtigte Kinder haben oder
- die Inhaber eines Staatsbürgerschaftseinkommens oder einer Pension sind, und die Anspruch auf den sozialen Strom- und/oder Gasbonus für das Jahr 2022 haben:
- Für den Fall, dass keines der Haushaltsmitglieder im Jahr 2021 einen Anspruch auf einen Bonus derselben Art (Strom/Gas) hat, der noch gezahlt wird, beginnen die Leistungen für das Jahr 2022
- ab dem 1. Januar 2022, wenn die förderfähige Versorgung zu diesem Zeitpunkt aktiv ist (1. Januar 2022);
- ab dem Datum der Aktivierung der Versorgung, wenn die beihilfefähige Versorgung erst nach dem 1. Januar 2022 aktiviert wurde;
- Falls eines der Haushaltsmitglieder Begünstigter eines gleichartigen Bonus aus dem Jahr 2021 ist, der noch ausgezahlt wird, laufen die Subventionen aus dem Jahr 2022 kontinuierlich ab dem Tag nach dem Ende des entsprechenden Sozialbonus aus dem Jahr 2021;
- In allen Fällen haben die Prämien eine gewöhnliche Laufzeit von 12 Monaten (außer in den Fällen, in denen die Bedingungen für den Zugang zur Prämie nicht mehr gelten und eine vorzeitige Beendigung der Prämie gemäß dem Beschluss 63/2021/R/com zur Folge haben).
Sobald die erforderlichen IT-Entwicklungen abgeschlossen sind, wird das SII im Oktober die für die Anerkennung der Leistungen für die neuen Begünstigten erforderlichen Prüfungen einleiten (d. h. die Suche nach einer Versorgung auf den Namen eines der Mitglieder des ISEE-Haushalts und die Überprüfung der damit verbundenen Anspruchsvoraussetzungen), und zwar in chronologischer Reihenfolge auf der Grundlage des Datums der Einreichung der DSU.
Die DSU, die das SII bis einschließlich September vom INPS erhalten hat, d. h. in der Regel die DSU, die von den Bürgern bis einschließlich August 2022 eingereicht wurden, werden bis November 2022 vom SII verwaltet.
Die DSUs, die das SII nach dem Monat September vom INPS erhält, werden dagegen nach den oben beschriebenen normalen Fristen verwaltet.
Die bereits in Rechnung gestellten Beträge, die über die aufgrund der Anwendung der Boni geschuldeten Beträge hinausgehen, werden in der ersten brauchbaren Rechnung, die der Verkäufer nach den oben beschriebenen Überprüfungen ausstellt, verrechnet (abgezinst) oder, falls dies nicht möglich ist, innerhalb von drei Monaten nach dieser Rechnung automatisch erstattet.
Sozialbonus für köperliche Beschwerden
Der (Strom-)Bonus für körperliche Beschwerden ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Ausgaben für die Stromversorgung von Haushalten zu reduzieren, in denen sich ein Mitglied in einem Zustand körperlichen Unbehagens befindet. Er wurde durch nationale Rechtsvorschriften eingeführt und anschließend durch Regulierungsmaßnahmen der Behörde umgesetzt.
Für weitere Informationen besteht die Möglichkeit, den Abschnitt der ARERA-Webseite (www.arera.it/it/bonus_sociale.htm) zu konsultieren oder unter der Grünen Nummer 800.166.654 anzurufen.
Für weiteren Informationen bezüglich physischen Sozialbonus wenden Sie sich an das Sistema di gestione delle agevolazioni tariffe energetiche www.sgate.anci.it.