Sozialbonus
Der Sozialbonus für Strom und Gas ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Ausgaben für die Versorgung mit Strom, Erdgas und Wasser für Haushalte in wirtschaftlichen oder physischen Notlagen zu verringern. Sie wurden im Laufe der Jahre schrittweise durch nationale Rechtsvorschriften eingeführt und anschließend durch Regulierungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörde umgesetzt.
Wer kann ihn beantragen?
Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialprämien für wirtschaftliche Härtefälle, einschließlich der Stromprämie, automatisch an berechtigte Bürger/Familieneinheiten gewährt, ohne dass diese einen besonderen Antrag stellen müssen, wie durch die Gesetzesverordnung Nr. 124 vom 26. Oktober 2019, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019, festgelegt.
Alle Bürger/Familieneinheiten, die jährlich eine Dichiarazione Sostitutiva Unica (DSU) für den Zugang zu einer subventionierten Sozialleistung (z. B. Mutterschaftsgeld, Schulkantinenzuschuss, Babybonus usw.) einreichen und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, werden automatisch zum Verfahren für die Anerkennung von Leistungen (Sozialboni für Strom, Gas und Wasser) an die Berechtigten zugelassen.
Der Bürger muss sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, d.h. er muss:
- zu einem Haushalt mit einem ISEE-Indikator von höchstens 9.530 € gehören, oder
- zu einem Haushalt mit mindestens 4 unterhaltsberechtigten Kindern (Großfamilie) und einem ISEE-Indikator von höchstens 20.000 Euro gehören, oder
- zu einem Haushalt gehören, der ein Bürgergeld oder eine Bürgerrente bezieht.
Der ISEE-Schwellenwert für den Zugang zu den Sozialleistungen für das Jahr 2023 wurde mit dem Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 auf 15.000 Euro und mit dem Dekret Nr. 34 vom 30. März 2023, auf 30.000 Euro für die Familieneinheit mit mindestens 4 Kindern, angehoben.
Eines der Mitglieder des ISEE-Haushalts muss Inhaber eines Strom- und/oder Erdgas sein:
- mit einem Tarif für den Haushalt-Gebrauch (d. h. die Versorgung muss in einem als Familienwohnung genutzten Gebäude erfolgen)
- aktiv (d. h. die Versorgung muss fortlaufend sein) oder vorübergehend wegen Zahlungsrückständen ausgesetzt.
Alternativ muss eines der Mitglieder des ISEE-Haushalts über eine aktive (zentrale) Versorgung mit Erdgas für den häuslichen Gebrauch verfügen.
Jeder Haushalt hat nur Anspruch auf einen Bonus pro Typologie - Strom, Gas - pro jährliche Dauer der DSU.
Wie und wann erhalte ich den Bonus?
In der Regel benötigt das System nach der Einreichung der DSU durch den Bürger in den Fällen, in denen die ISEE des ISEE-Haushalts innerhalb der Schwellenwerte für den Zugang zum Bonus liegt, etwa 1 Monat, um
- die Direktversorgung auf den Namen eines der Mitglieder des ISEE-Haushalts (falls vorhanden) zu ermitteln
- die erforderlichen Prüfungen der Anspruchsberechtigung für die Versorgung durchzuführen;
- Übermittlung der erforderlichen Daten an die zuständigen Betreiber, damit der Bonus in der Rechnung an die Berechtigten ausgezahlt werden kann.
Der Bonus muss von den zuständigen Verkäufern in der ersten Rechnung, die nach Erhalt dieser Daten ausgestellt wird, berücksichtigt werden. In jeder Rechnung wird der Anteil des Bonus, der proportional zu dem Zeitraum ist, auf den sich die Rechnung bezieht, angewandt, so dass die tatsächliche Anwendung des Bonus in der Rechnung von der Abrechnungshäufigkeit des zuständigen Betreibers abhängt.
Im Falle einer Datektivinerung / Umschreibung vor Ablauf des Bonus, wird der verbleibende Bonusanteil in der Abschlussrechnung ausgewiesen.
Sozialbonus für köperliche Beschwerden
Der (Strom-)Bonus für körperliche Beschwerden ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Ausgaben für die Stromversorgung von Haushalten zu reduzieren, in denen sich ein Mitglied in einem Zustand körperlichen Unbehagens befindet. Er wurde durch nationale Rechtsvorschriften eingeführt und anschließend durch Regulierungsmaßnahmen der Behörde umgesetzt.
Für weitere Informationen besteht die Möglichkeit, den Abschnitt der ARERA-Webseite (www.arera.it/it/bonus_sociale.htm) zu konsultieren oder unter der Grünen Nummer 800.166.654 anzurufen.
Für weiteren Informationen bezüglich physischen Sozialbonus wenden Sie sich an das Sistema di gestione delle agevolazioni tariffe energetiche www.sgate.anci.it.