FAQ

Der Austausch der gegenwärtigen Zähler mit Zählern der neuen Generation ist auf normative Maßnahmen zurückzuführen. Anders als die bisherigen Zähler erfüllen die neuen Zähler die Erfordernisse des Gesetzesdekrets 102/2014 (aus der europäischen Richtlinie 2012/27/UE betreffend die Energieeffizienz). Sie können nämlich Informationen über die Nutzungszeiten elektrischer Energie liefern, um so die Energieeffizienz zu fördern, das Bewusstsein der Nutzer zu stärken und den Wettbewerb der Dienstleistungen in der Privatanlage zu begünstigen. Mit dem Austausch der Zähler gewährleistet Edyna ihren Kunden einen innovativen und qualitätsvollen Dienst im Einklang mit den europäischen und nationalen Zielsetzungen im Bereich der Energieeffizienz.

Sämtliche Niederspannungszähler, die mit dem vom Verteiler Edyna geführten Stromnetz verbunden sind, werden durch neue elektronische, intelligente Zähler im Verlauf der Austauschkampagne zwischen 2020 und 2024 ersetzt.

Auf der Lichtrechnung, die jede Verkaufsgesellschaft den eigenen Kunden schickt, ist der Name des Verteilers angegeben. Der Großteil der Südtiroler Stromverteilungsnetzes wird von Edyna betrieben, doch gibt es im Landesgebiet auch zahlreiche andere Verteiler, welche Teile des Niederspannungsnetzes einzelner Gemeinden betreiben.

Nein, der Zähleraustausch erfolgt unabhängig davon, welches die eigene Verkaufsgesellschaft ist. Der Zähler bezieht sich nämlich auf die Verteilergesellschaft bzw. auf die Gesellschaft, welche das Stromnetzt betreibt, mit dem man verbunden ist und die auch Eigentümer der Zähler ist. Wenn die Lieferung mit dem von Edyna betriebenen Netz verbunden ist, wird der Zähler im Rahmen der Kampagne von 2020 bis 2024 ausgetauscht.

Der Verteiler hat die Aufgabe, das Stromnetz einer bestimmten Zone zu führen und ist folglich für den Energietransport verantwortlich, indem er den Kunden sicherstellt, dass diese die Energie entnehmen können, während er den Produzenten ermöglicht, die generierte Energie in das Netz einzuleiten und indem er zudem das Ausmaß der entnommenen und eingeleiteten Energie zertifiziert. 

Verkaufsgesellschaften sind hingegen jene Subjekte, die auf dem Markt tätig sind und den Endkunden die Lieferverträge zu den eigenen wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen anbieten. Folglich sind die Verkaufsgesellschaften die Schnittstelle zu den Kunden und somit auch jene, welche die Stromrechnungen verschicken.

Der Verteiler betreibt das Stromnetz in der Zone, für die er zuständig ist, während die Verkaufsgesellschaft vom Verbraucher ausgewählt wird, der mit ihr dann einen Vertrag abschließt. Die Lieferung der Energie an die Endkunden erfolgt durch den Verteiler auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit den verschiedenen Verkaufsgesellschaften.

Nein. Der Eingriff ist vollkommen kostenlos. Diesbezüglich sei klargestellt, dass von den Diensttuenden der Edyna keine Zahlung verlangt wird. Die Kosten betreffend die Austauschkampagne sowie jene für die intelligenten Zähler werden unter der Komponente „Ausgaben für den Transport und die Führung des Zählers“ gedeckt, die bereits in der Stromrechnung vorhanden ist, so wie es von der Regulierungsbehörde für Energienetze und Umwelt (Arera) vorgesehen ist. 

Der Austausch verursacht keine Arbeiten beim Kunden: Der gegenwärtige Zähler wird entfernt und der neue eingebaut, ohne Änderungen weder bei der elektrischen Anlage noch an der Unterlage, auf welcher er derzeit montiert ist. Allerdings ist während des Austausches eine kurze Stromunterbrechung notwendig; sie dauert nur wenige Minuten.

Nein, der neue intelligente Zähler hat keine Verbindungen in Glasfaser. Er überträgt die Daten mittels Stromkabel unter Nutzung der PLC-Technologie (Power Line Communication), wie bisher.

Der neue Zähler hat zwar ein etwas anderes Design als der derzeit installierte, ist aber mit der Grundfläche des derzeitigen Zählers der ersten Generation vollständig kompatibel.

Die Austauschkampagne sieht vor, dass der neue Zähler am selben Ort angebracht wird, an dem sich der bisherige Zähler befand. Wenn der Kunde den Zähler verstellen will, muss er sich an die Verkaufsgesellschaft wenden, mit welcher er den Stromliefervertrag abgeschlossen hat, und dieser wird ihm den entsprechenden Kostenvoranschlag mitteilen.

Die Edyna wird dafür Sorge tragen, dass der Zeitpunkt des Austausches in der eigenen Gemeinde mittels einer Informationskampagne auf lokaler Ebene vorangekündigt wird. Des Weiteren kann zu jedem Zeitpunkt auf der Internet-Seite (hier anklicken) die Auskunft abgefragt werden, in welchen Gemeinden gegenwärtig die Austauschkampagne läuft. 

Der Austausch des eigenen Zählers wird zudem auf einer eigenen Anschlagtafel bei der eigenen Liegenschaft oder in der eigenen Straße fünf Tage im Voraus angekündigt. 

Nach Vornahme des Austausches können alle im Kundenportal verzeichneten Nutzer das Protokoll des erfolgten Austausches mit folgenden Informationen herunterladen:

Datum der Ausführung der Austauscharbeiten;

Nummer des Messgerätes;

Ablesung bei der Entfernung des alten Zählers.

Alternativ dazu kann das „Installationsprotokoll“ über folgende Kanäle angefordert werden:

Grüne Nummer 800 221 999

smartmeter@edyna.net 

Um die Kontakte zu erleichtern, werden verschiedene Informationskanäle betreffend den Austauschplan der Zähler verfügbar sein und zwar:

Grüne Nummer 800 221 999 

smartmeter(at)edyna.net 

Zudem kann man sich an die üblichen Kanäle von Edyna wenden, die da sind:

E-Mail-Adresse: info(at)edyna.net 

PEC-Adresse: edyna(at)pec.edyna.net 

Der Austausch sieht folgendes vor: 

Abbruch der Verbindung des Zählers mit dem Stromnetz und seine Entfernung;

Installierung des neuen Zählers;

Programmierung des neuen Zählers und Wiederherstellung der Lieferdaten;

Kontrolle der korrekten Funktion des Zählers und Wiederherstellung der Verbindung des Kunden mit dem Stromnetz.

Die Austauscharbeit insgesamt dauert rund zehn Minuten, während die effektive Abschaltung der Lieferung auf wenige Minuten begrenzt bleibt.

Der Zähleraustausch, der in der lokalen Tagespresse mit einer Kampagne mitgeteilt wird, wird dem Kunden fünf Tage im Voraus mittels schriftlichen Anschlags zur Kenntnis gebracht. Diese Vorankündigung enthält das für den Austausch vorgesehene Datum und das Zeitfenster und wird an der Straße oder direkt am Gebäude angebracht.

Wenn der Zähler erreichbar ist, weil er sich beispielsweise in gemeinschaftlichen Räumen im Inneren des Gebäudes befindet, erfolgt der Austausch auch ohne Anwesenheit des Kunden. Der Kunde kann auf alle Fälle das Ergebnis des Austausches überprüfen, indem er das „Installationsprotokoll“ anfordert.

Wenn sich der Zähler im Inneren des Eigentums des Kunden befindet und aufgrund der Abwesenheit des Kunden nicht zugänglich ist, wird eine Mitteilung über den nicht erfolgten Austausch hinterlassen, auf welcher die Telefonnummer angeführt ist, die der Kunde anrufen kann, um einen neuen Termin für die Arbeit zu vereinbaren.

Der Austausch kann nicht verweigert werden. Der Zähler ist eine Vorrichtung im Eigentum von Edyna, die als Konzessionsinhaber des Verteilerdienstes und als Betreiber der Tätigkeit des Messdienstes gesetzlich befugt ist, den Austausch zu planen und durchzuführen, immer unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Regulierungsvorschriften sowie der vertraglichen Bedingungen. 

Edyna hat das Infrastrukturprojekt für die Installierung der neuen Messgeräte Smart Meter  in die Wege geleitet, um allen Verfügungen des Gesetzesdekrets 102/2014 vollständig gerecht zu werden, um auf diese Weise den Kunden Informationen über die Nutzungszeit des Stromes in einer Weise zu liefern, um die Energieeffizienz voranzutreiben und das Bewusstsein des richtigen Konsumverhaltens zu verbessern. Der neue Zähler ermöglicht es in der Tat, stets ein aktuelles Bild der täglichen Entnahmen und des Verbrauches zu haben, mit Daten, die auf dem Bildschirm des Zählers sichtbar gemacht oder auf externe Vorrichtungen übertragen werden können. 

 

Für alle als nicht „unterbrechbar“ bezeichneten Nutzungen, welche bereits in das Informationssystem von Edyna eingefügt worden sind, wird der Kunde mittels individueller Mitteilung in Kenntnis gesetzt, dass der Eingriff in einer der hier folgenden Vorgangsweisen erfolgen wird:

  • direkte Mitteilung an den Kunden mit Überreichung eines besonderen Formulars, welches die vereinbarten Daten für den Austausch des Messgeräts enthält;
  • telefonische Mitteilung, durch ein besonderes Formular dokumentiert, welches an die Adresse des Kunden überreicht wird

 

Für beide dieser Arten von Vorankündigung werden in der Kundmachung oder in der telefonischen Mitteilung immer folge Daten festgehalten:

  • Datum der Unterbrechung des Dienstes;
  • zeitliche Dauer der Unterbrechung;
  • schriftliche Empfangsbestätigung seitens des Kunden im Falle von Überreichung des schriftlichen Formulars (wenn der Kunde telefonisch benachrichtigt wird, wird im Dokument der Name des Edyna-Mitarbeiters angeführt, welcher die Mitteilung vornimmt);
  • Nummer des kontaktierten Telefons;
  • Name des Kunden;
  • Name des/derjenigen, welche/r die Vorankündigung entgegennimmt, mit Angabe des Verwandtschafts- oder anderweitigen Beziehungsgrades. 

Um zu kontrollieren, ob die nicht unterbrechbare Lieferung als solche bei Edyna eingestuft ist, können sich die Kunden an die Grüne Nummer 800 221 999 wenden.

Der komplette Austauschplan sieht die Installierung von insgesamt mehr als 238.000 elektronischen Zählern in den Häusern und den Betrieben des Edyna-Netzes vor. Diese Arbeit wird stufenweise im Rahmen eines Mehrjahresplans zum Austausch auf dem gesamten nationalen Territorium erfolgen. 

Die Zertifikate können direkt von der Internetseite WELMEC (Western European Legal Metrology Cooperation, www.welmet.org), also der europäischen Organisation heruntergeladen werden, welche die von den genannten europäischen Organismen ausgestellten Zertifikate veröffentlicht.