Sicherheitsüberprüfungen nach dem Zähler

Die Sicherheitsüberprüfungen nach dem Zähler werden durch den Beschluss 40/2014/R/Gas der ARERA (Bestimmungen über die Sicherheitsüberprüfungen der Kundenanlagen) geregelt, der seit dem 1. Juli 2014 in Kraft ist. Vor der Aktivierung der Gaszufuhr muss der Verteiler die Übereinstimmung der Anlagen mit den geltenden Gesetzen und technischen Normen anhand der eingereichten Dokumentation überprüfen.

 

Die Verordnung gilt für die folgende Arten von Anlagen:

  • neue Kundenanlagen
  • modifizierte oder transformierte Kundenanlagen

 

Für die „in Betrieb befindlichen Kundenanlagen“ ist das Überprüfungsverfahren nicht vorgesehen.

Das Verfahren in der Anlage F/40 ermöglicht es Ihnen sicherzustellen, dass die eigene Gasanlage unter vollständiger Einhaltung der Sicherheitskriterien realisiert wird, um so schnell als möglich die Gaszufuhr zu aktivieren oder reaktivieren.

 

Die zu prüfenden Unterlagen sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

info(at)edyna.net 

der an die Postanschrift:

Edyna
Gasabteilung
Laurinstraße 1 39012 Meran