Chain 2

Chain 2 ist eine der hochinnovativen Funktionen des Zählers der zweiten Generation Smart Meter (2G). Verfügbar gemacht wird sie über den neuen Kommunikationskanal Chain 2 auf übermittelten Wellen (PLC-C), und sie ermöglicht die Verbindung des Zählers Smart Meter mit den Benutzergeräten (DU) oder mit auf dem Markt verfügbaren Hausautomatisierungsgeräten, in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA). 

Um zu diesem Dienst zugelassen zu werden, müssen die Versorger folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mit dem Niederspannungsnetz von Edyna verbunden sein;
  • mit einem Smart Meter ausgestattet sein, das während oder nach der massiven Umbruchphase installiert wird und mit voller Leistung arbeitet. Smart Meter versteht sich in der Regel als voll leistungsfähig nach Ablauf von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des massiven Umbaus auf der entsprechenden sekundären Stromversorgungskabine.
  • nicht gleichzeitig mit einem anderen Benutzergerät (DU) verbunden zu sein

Wenn Sie als Benutzer an diesem Dienst interessiert sind, wenden Sie sich bitte an einen Asset Provider. Verzeichnis der am Edyna-Netz akkreditierten Asset Provider:

  • Sinapsi
  • Mac GmbH

 

Informationen für Asset Provider

Wenn Sie als Asset Provider in der Lage sind, ein Benutzergerät (DU) zu liefern, das die Integrationstests bei akkreditierten Drittanbietern, in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen technischen Bestimmungen CEI, bestanden hat, können Sie einen Vertrag für die Befähigungsfunktionen zur Ausübung des Kommunikationsdienstes mittels Chain 2 unterzeichnen.

Schicken Sie uns ihren Antrag, indem Sie das beiliegende Formular ausfüllen, an: commerciale(at)pec.edyna.net

Antragsformular für die Funktion Chain 2

 

Weitere Informationen

Für weitere Informationen über den Plan zum Austausch der Zähler besuchen Sie den entsprechenden Bereich:

https://www.edyna.net/de/kunden/smart-meter/austauschplan.html

Für weitere Informationen über die Integrationstests für die Zertifizierung der technischen Eignung der Benutzergeräte in Übereinstimmung mit den zitierten neuen Bestimmungen klicken Sie hier.