Glasfaser: Zugang zu den Infrastrukturen

Edyna GmbH bietet hiermit den Netzbetreibern den Zugang zu ihren physischen Infrastrukturen für den Ausbau der Komponenten von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation im Sinne des GvD 15. Februar 2016, Nr. 33 an.

Die interessierten Netzbetreiber werden daher gebeten, die Anfrage mittels Formular, welches auf der rechten Seite vorzufinden ist, zu beantragen. Dieses muss ausgefüllt und an die E-Mail-Adresse commerciale(at)pec.edyna.net gesendet werden. 

Dem Antrag auf Installation von Elementen elektronischer Kommunikationsnetze mit anderen Geschwindigkeiten muss ein erläuternder Bericht beigefügt werden, der die Elemente des umzusetzenden Projekts enthält, einschließlich eines Zeitplans für bestimmte Elemente.

Bei Erhalt des Antrags, wird Edyna die notwendigen Unterlagen für den Zugang zur Infrastruktur zusenden.

Der Zugang wird, mit Ausnahme der in Abst. 4 des Art. 3 des GvD 33/2016 genannten Fällen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, Nichtdiskriminierung, Fairness und Angemessenheit gewährt.