Energie Abtretung

Der Produzent kann die erzeugte Energie verwenden und/oder zur Gänze bzw. zum Teil ans Netz abtreten.

Ein Produzent, welcher die totale oder teilweise Abtretung betreibt, kann:

  • Die erzeugte Energie auf der Strombörse zum Verkauf anbieten oder sie auf dem freien Markt mittels bilateraler Verträge an Großhändler und Endkunden verkaufen.
  • Den produzierten Strom der mit dem Netzbetreiber verbundenen Anlage zu einem von diesem vorgegebenen Tarif verkaufen.
    Diese Art des Verkaufs des produzierten Stroms ist mit ARERA-Beschluss Nr. 280/07 geregelt. 

Anstatt der Abtretung können die Produzenten beim GSE den „Tausch vor Ort“ beantragen. Dieser Dienst ermöglicht die Kompensation zwischen dem Wert der erzeugten und ins Netz eingespeisten Energie und dem Wert der Energje, die zu einem anderen Zeitpunkt als jenem ihrer Erzeugung am selben Abgabepunkt bezogen und verbraucht wird.

Die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den genannten Austausch sind mit ARERA-Beschluss ARG/elt. Nr. 74/08 geregelt.

Weitere Informationen zu den technischen und wirtschaftlichen Bedingungen der Abtretung findet man auf der Webseite des GSE.

 

„Strom-Tausch vor Ort“ SCAMBIO SUL POSTO

04/03/2025 

ABSCHLUSS DES AUSTAUSCHREGIMES „Strom-Tausch vor Ort“ 78/2025/R/EFR

Die Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) ändert mit Beschluss 78/2025/R/EFR, in Folge des Inkrafttretens des Übergangsmechanismus zur Unterstützung von Produktionsanlagen aus erneuerbaren Energien (DM 457/24) den Integrierten Text zu den technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für die Bereitstellung des „Strom-Tausch vor Ort“ (TISP), indem die Termine für die Abschaffung des Austauschs vor Ort (SSP) festgelegt werden.

Der Beschluss legt insbesondere fest, dass der Zugang zum SSP für Anlagen ausgeschlossen ist:
- die nach dem 29. Mai 2025 (90 Tage nach Inkrafttreten des DM 457/24) in Betrieb genommen werden sowie
- für die der Antrag auf Zugang zum SSP nach dem 26. September 2025 beim GSE eingereicht wird.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Antragsteller unverzüglich über die Bestimmungen von Artikel 9, Absatz 2, des Gesetzesdekrets 199/21 und des vorliegenden Beschlusses zu informieren, dass die mit „Modell Unico“ eingereichten Anschlussanträge, die eine Aktivierung des Austauschregimes „Strom-Tausch vor Ort“ vorsehen und deren Inbetriebnahme nicht innerhalb 29. Mai 2025 erfolgt ist, so nicht mehr in Betrieb genommen werden dürfen.

Der Netzbetreiber informiert den Antragsteller unverzüglich über Notwendigkeit eine andere Methode zur Abtretung der ins Netz eingespeisten Energie auszuwählen, die Voraussetzung ist, um den Anschlussprozess fortzuführen.

 

„Strom-Tausch vor Ort“ SCAMBIO SUL POSTO

25/11/2024

„Strom-Tausch vor Ort“, ERSTE UMSETZUNG DES SCHRITTWEISEN AUSSTIEGS AUS DEM MECHANISMUS 468/2024/R/EFR

Der rechtliche und regulatorische Rahmen, der durch den kürzlich verabschiedeten Beschluss ARERA 468/2024/R/efr definiert wurde, legt die Bestimmungen für den schrittweisen Ausstieg aus dem System des Wechsels vor Ort (SSP) fest. Ziel ist es, einen reibungslosen Übergang zu anderen Vergütungsmechanismen für elektrische Energie wie dem System des Direktverkaufs (RID) zu erleichtern.

In diesem Zusammenhang informiert GSE, dass SSP-Verträge, deren Laufzeit 15 Jahre überschreitet, noch bis zum 31. Dezember 2024 gültig sind und nicht verlängert werden können.

Erzeuger und Endkunden

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