Zugang zum Stromtransportdienst

Der Anbieter, der den Stromtransportdienst auf dem von Edyna betriebenen Netz aktivieren möchte, muss im Auftrag der Endkunden den Stromtransportvertrag abschließen.

Zu diesem Zweck muss er eine schriftliche Anfrage an folgende zertifizierte elektronische Postadresse commerciale(at)pec.edyna.net schicken, die ausgefüllten Dokumente der Sektion "download" und folgende Unterlagen beilegen:

  • die Nummer des Verteilervertrags (codice del contratto di dispacciamento) die von Terna zugewiesen worden ist;
  • einen aktualisierten Handelsregisterauszug;
  • das Formular für die Berechnung der Garantie mit den Übergabepunkten, die übernommen werden.

Daraufhin bereitet Edyna die Vertragsunterlagen vor und schickt diese an die vom Antragsteller angeführte zertifizierte elektronische Postadresse.

Der Verkäufer sollte demnach:

  • den Vertrag für den Stromtransportdienst unterzeichnen;
  • den Anschlussvertrag (Anlage A des Stromtransportvertrages) unterzeichnen. Sobald Edyna der Anfrage um Aktivierung des Transportvertrages Folge leistet, muss dieser Vertrag vom Endkunden bzw., im Falle eines spezifischen Mandats, vom Verkäufer selbst unterzeichnet werden. Dieser hat die Pflicht den Vertrag, bei Aufforderung Edyna vorzulegen;
  • die Datenschutzerklärung (Anlage A.1) vom Kunden unterschreiben lassen oder im Namen des Kunden zu unterschrieben;
  • eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft erstellen, dessen Betrag der Angabe von Edyna entspricht.

Die gesamte vom Verkäufer ausgefüllte und unterzeichnete Dokumentation muss in doppelter Ausfertigung per Einschreiben an folgende Adresse gesendet werden:

Edyna GmbH
Linkes Eisackufer 45a 
39100 Bozen (BZ)

Bei Erhalt der Vertragsunterlagen wird Edyna dem Verkäufer den Zugang zu den geschützten Bereichen der Homepage von Edyna, für jegliche Leistungsbeantragung und die Konsultation der, wie von der Aufsichtsbehörde für Energie Netze und Umwelt bestimmt, veröffentlichten Informationen, gewähren.

Während der Vertragslaufzeit kann der Anbieter oder dessen Beauftragter den Stromtransportdienst auch für neue Endkunden anfordern; die Mitteilung muss - in Bezug auf die Zeiten, Modalitäten und Bedingungen für den Wechsel des Anbieters (bei Endkunden oder bei anderen Stromverkäufern) - den geltenden Vorschriften und dem Stromtransportvertrag sowie den Vorschriften über die Verwaltungsunterlagen entsprechen.