Technische Unterlagen

Die Mittelspannungs- und Hochspannungskunden (über 1 kV Nennspannung) können zwecks Errichtung, Instandhaltung und Betrieb der eigenen Anlagen (Verbraucheranlagen für den Anschluss) die folgenden technischen Unterlagen konsultieren:

  • die von Edyna angenommene Technische Anschlussrichtlinie (RTC) (CEI-Norm 0-16 und technische Anpassungen);
  • die Bedingungen für die Anpassung und den Vordruck für die Einreichung der Angemessenheitserklärung (DIDA) (CEI-Norm 0-16 – Anhang C).

Bezug für die Errichtung, Instandhaltung und Betrieb der Anlagen in Niederspannung (bis 1 kV Nennspannung) bildet die CEI-Norm 0-21.

Technische Details hinsichtlich der Leitlinien für den Anschluss der Anlagen an das Stromnetz, finden Sie hier.

Technische Anschlussrichtlinie für Netzspannung > 1kv (rtcmt)

Mit Beschluss ARG/elt 33/08 i.g.F. der Aufsichtsbehörde ARERA wurde die neue Technische Richtlinie für den Anschluss an die Stromversorgungsnetze mit über 1 kV Nennspannung veröffentlicht (RTCMT), die verschiedene technische Anlagen enthält; die Anlage A bildet das Hauptdokument und beeinhaltet die CEI-Norm 0-16, welche auch „Regola Tecnica di Riferimento“ genannt wird.

Infolge technischer Entscheidungen auf der Grundlage der reellen und aktuellen Netzinfrastruktur hat sich Edyna die Technischen Bezugsrichtlinien zu Eigen gemacht und einige technische Anpassungen dieser Richtlinie vorgenommen. Diese von der Aufsichtsbehörde gewährte Möglichkeit sieht die Pflichtübermittlung des Dokuments an die Behörde vor.

Das Datum des Inkrafttretens der Technischen Anschlussrichtlinie wurde auf den 1. September 2008 festgelegt.

Im Sinne des genannten Beschlusses veröffentlicht Edyna die eigene Technische Richtlinie (RTCMT) für den Anschluss an die Stromversorgungsnetze über 1 kV Phasennennspannung, die in den folgenden Unterlagen besteht:

  • Technische Bezugsrichtlinie (RTC): Die Technische Bezugsrichtlinie besteht im Anhang A des genannten Beschlusses und beinhaltet die CEI-Norm 0-16.
  • Technische Anpassungen: Hierbei handelt es sich um die von Edyna vorgenommenen technischen Anpassungen der CEI-Norm 0-16.

Angemessenheitserklärung (DIDA)

Die Informationen zur Abfassung (Vorgangsweise) und Einreichung der Angemessenheitserklärung sind im Anhang C des Beschlusses ARG/elt 33/08 „Regola Tecnica di Connessione alle reti di distribuzione dell’energia elettrica a tensione nominale superiore ad 1 kV“ i.g.F. der Aufsichtsbehörde für Elektrische Energie, Gas und Wasser (ARERA) enthalten.

Der Anhang C trat zum 1. Januar 2009 in Kraft, was bedeutet, dass ab diesem Datum die Angemessenheitserklärungen nach den vorgegebenen Bedingungen und anhand des im genannten Anhang enthaltenen Formulars eingereicht werden müssen.

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