Biomethan

Qualitätsvorgaben für Biomethan zur Einspeisung ins Netz

 

Die Qualitätsvorgaben für einzuspeisendes Biomethan sind die von ARERA in ihrem Beschluss vom 17. März 2020 Nr. 64/2020/R/gas, insbesondere die folgenden geltenden Bestimmungen:

 

  1. zum Ministerialdekret vom 18. Mai 2018 in Bezug auf die gemeinsamen Bestandteile von Erdgas;
  2. in der Norm UNI EN 16726(1) hinsichtlich der für Erdgas üblichen Bestandteile, die in dem oben genannten Dekret nicht vorgesehen sind, und insbesondere für Wasserstoff;
  3. in der Norm UNI EN 16723-1 für die spezifischen Bestandteile von Biomethan, die in Erdgasnetze eingeleitet werden sollen;
  4. im technischen Bericht UNI/TR 11537(2) nur für Chlor- und Fluorkomponenten.

 

Kriterien zur Identifizierung des Einspeisepunktes und zur Beurteilung der Zulässigkeit eines Anschlussansuchens

 

Für die Identifizierung des Einspeisepunktes und für die Bewertung der Zulässigkeit eines Anschlussantrages wird als Kriterium die Überprüfung der Kompatibilität zwischen dem erwarteten Profil der Biomethaneinspeisung und den technischen Eigenschaften des Netzes und seiner Aufnahmekapazität unter sicheren Bedingungen verwendet.

Insbesondere werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • die in der Einspeisung vorgesehene maximale und minimale stündliche Durchflussrate;
  • die maximale und minimale Tagesmenge, die voraussichtlich in das Netz eingespeist wird.

 

Verfahren zur Prüfung der Verbindungsanforderung

 

Die Prüfung des Anschlussantrages erfolgt auf der Grundlage der vom Kunden, der Biomethan ins Netz einspeisen will, eingereichten Unterlagen.

Der Anschlussantrag wird vom Biomethanproduzenten, direkt oder über den zukünftigen Netznutzer, für jede einzelne Biomethanproduktionsanlage eingereicht und muss mindestens die folgenden notwendigen Elemente enthalten:

  • Daten des Antragstellers
  • Daten des Biomethanproduzenten
  • Eigenschaften der Biomethan-Produktionsanlage, einschließlich:
  1. Standort, mit zugehöriger kartografischer Dokumentation, die geeignet ist, die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks, auf dem die Produktionsanlage errichtet werden soll, zu verdeutlichen
  2. geplante Termine für den Beginn und die Beendigung der Bauarbeiten 
  3. voraussichtliches Datum der Inbetriebnahme der Biomethanproduktionsanlage; 
  4. Unterlagen, die die Verfügbarkeit des Standorts bescheinigen, an dem die Biomethanproduktionsanlage installiert werden soll; 
  5. Schema der Produktionsanlage, unterzeichnet von einem qualifizierten Techniker, das alle relevanten Geräte für den Anschluss, das Messsystem, die Überwachung und die Sicherheit der Anlage zeigt. 

Der Antragsteller kann die Absicht bekunden, das Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Netzanschlussanlage selbst zu führen und/oder die Netzanschlussanlage selbst zu errichten.

 

 

Kriterien für die Ausführung der Arbeiten durch den Antragsteller für den Anschluss

 

Der Antragsteller für den Anschluss kann gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 28/11 nach einem eigenen Antrag an den Netzbetreiber:

  • das Genehmigungsverfahren für den Bau der Netzanschlussanlage führen
  • Teile der Netzanschlussanlage errichten.

Der Antragsteller, der beabsichtigt, das Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Netzanschlussanlage in Eigenregie durchzuführen, hat sich mit dem Netzbetreiber abzustimmen, der seine Anforderungen an die Genehmigungen festlegen kann.
Die Durchführung von Arbeiten durch den Antragsteller ist nur bei Netzanschlussanlagen zulässig.
Der Netzbetreiber stellt die technischen Spezifikationen und alle sonstigen Informationen zur Verfügung, die für die Planung und Durchführung dieser Arbeiten erforderlich sind.
Der Netzbetreiber hat das Recht, die Einhaltung seiner Vorgaben in allen Bauphasen zu überprüfen.
Die Inbetriebnahme, Verwaltung und Wartung der vom Antragsteller realisierten Anlagen erfolgt in jedem Fall durch den Netzbetreiber, dem sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Technische Normen für den Aufbau des Netzanschlusssystems

 

Die technischen Bezugsnormen für den Bau der Biomethan-Einspeiseanlage sind in der Technischen Spezifikation UNI/TS 11537:2019 und in der UNI EN 16723-1 2016 enthalten.