Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dezentralen Erzeugungsanlagen zur Gewährleistung der Sicherheit des Nationalen Elektrizitätssystems (SEN)

Die Entschließung 385/2025/R/EEL führt Änderungen am Anhang A.72 des Netzcodes ein, der die „Verfahrensweise zur Reduzierung der dezentralen Erzeugung (RiGeDi)“ betrifft. Ziel ist die sichere Verwaltung des Nationalen Elektrizitätssystems.

Die Maßnahme erweitert den Kreis der bestehenden und neuen Wind- und Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von mindestens 100 kW, die an Mittelspannungsnetze angeschlossen sind oder angeschlossen werden sollen. Diese Anlagen sind nun verpflichtet, zur Systemsicherheit beizutragen, indem sie einen „Zentralen Anlagencontroller (CCI)“ gemäß der Norm CEI 0-16, einschließlich der Anhänge O und T installieren.

Anpassungsstufen und Fristen

Die Maßnahme legt gestaffelte Fristen für die Anpassung fest, abhängig von der Nennleistung der Anlage. Zudem wird eine pauschale Prämie für die Anpassung vorgesehen:

Nennleistung der Anlage

Spätester Anpassungstermin

Verweise in der Entschließung

>= 1 MW

28. Februar 2026

5.1

>= 500 kW und < 1 MW

28. Februar 2027

5.2; 5.6

>= 100 kW und < 500 kW

31. März 2027

5.3; 5.7

 

Für Anlagen, die den Anforderungen nicht nachkommen, wird die Auszahlung der wirtschaftlichen Vergütungen ausgesetzt, bis die zuständige Verteilnetzbetreiberin die Mitteilung über die erfolgte Anpassung erhalten hat.