Maßnahmen zur sicheren Betriebsführung des nationalen Stromsystems (SEN)

Regelung des Datenaustauschs zwischen Terna S.p.A., Verteilnetzbetreibern und „Significant Grid User“ (SGU)

 

Mit der Entscheidung 340/2025/R/EEL verpflichtet die Regulierungsbehörde ARERA Stromerzeuger und Verteilnetzbetreiber, die ihren Pflichten gemäß der Entscheidung 540/2021/R/EEL bislang nicht nachgekommen sind, diese nun umzusetzen. Ziel ist die Gewährleistung eines sicheren Betriebs des nationalen Stromsystems.

Gemäß Artikel 2 der Entscheidung:

· Stromerzeuger, die Anlagen mit einer Leistung von mindestens 1 MW betreiben, die an Mittelspannungsnetze angeschlossen und vor dem 31. März 2023 in Betrieb genommen wurden, und die die in Artikel 4 der Entscheidung 540/2021/R/EEL vorgesehenen Anpassungen noch nicht vollständig umgesetzt haben,

· müssen diese Anpassungen bis spätestens 31. Oktober 2025 vornehmen.

Die Entscheidung 540/2021/R/EEL schreibt vor, dass SGU-Betreiber verpflichtet, sind:

· Einen zentralen Anlagencontroller (CCI) zu installieren und instand zu halten, gemäß den technischen Vorgaben von Terna und dem Netzcode.

· Die korrekte Übermittlung der Betriebsdaten der Anlage sicherzustellen.

Verteilnetzbetreiber sind verantwortlich für:

· Die Erfassung der relevanten Daten, wie im Netzcode von Terna definiert.

· Die Verwaltung und Weiterleitung dieser Daten an Terna, gemäß den zwischen TSO (Terna) und DSO (Verteilnetzbetreiber) abgestimmten Verfahren

Link auf bestehenden Artikel 540-21