Maßnahmen zur sicheren Betriebsführung des nationalen Stromsystems (SEN)
Regelung des Datenaustauschs zwischen Terna S.p.A., Verteilnetzbetreibern und „Significant Grid User“ (SGU)Mit der Entscheidung 340/2025/R/EEL verpflichtet die Regulierungsbehörde ARERA Stromerzeuger und Verteilnetzbetreiber, die ihren Pflichten gemäß der Entscheidung 540/2021/R/EEL bislang nicht nachgekommen sind, diese nun umzusetzen. Ziel ist die Gewährleistung eines sicheren Betriebs des nationalen Stromsystems.
Gemäß Artikel 2 der Entscheidung:
· Stromerzeuger, die Anlagen mit einer Leistung von mindestens 1 MW betreiben, die an Mittelspannungsnetze angeschlossen und vor dem 31. März 2023 in Betrieb genommen wurden, und die die in Artikel 4 der Entscheidung 540/2021/R/EEL vorgesehenen Anpassungen noch nicht vollständig umgesetzt haben,
· müssen diese Anpassungen bis spätestens 31. Oktober 2025 vornehmen.
Die Entscheidung 540/2021/R/EEL schreibt vor, dass SGU-Betreiber verpflichtet, sind:
· Einen zentralen Anlagencontroller (CCI) zu installieren und instand zu halten, gemäß den technischen Vorgaben von Terna und dem Netzcode.
· Die korrekte Übermittlung der Betriebsdaten der Anlage sicherzustellen.
Verteilnetzbetreiber sind verantwortlich für:
· Die Erfassung der relevanten Daten, wie im Netzcode von Terna definiert.
· Die Verwaltung und Weiterleitung dieser Daten an Terna, gemäß den zwischen TSO (Terna) und DSO (Verteilnetzbetreiber) abgestimmten Verfahren
Link auf bestehenden Artikel 540-21