Überprüfung der Ablesung des abmontierten 1G Zählers
Im Kontext des Austausches des 1G-Zählers mit der neuen Generation des 2G-Zählers, kann der Kunde eine Überprüfung der Ablesung des abmontierten Zählers beantragen. Dieser Antrag muss innerhalb des auf dem Bericht des Austausches angegeben Zeitraums gestellt werden.
Nach Erhalt dieser Anfrage wird EDYNA GmbH ein Treffen vereinbaren um die Ablesung des alten Zählers im Beisein des Kunden zu überprüfen.
Um den Antrag zu stellen, ersuchen wir den Kunden das dafür vorgesehene Formular auszufüllen. Mit dem Antrag verpflichtet sich der Kunde den Betrag von 30,00 € + MwSt. zu bezahlen. Dieser Betrag wird nur verrechnet, sofern die Überprüfung der Ablesung keine Unregelmäßigkeiten aufweist.
Überprüfung des abmontierten 1G-Zählers
Der Kunde kann zusätzlich zu der Überprüfung der Ablesung, auch eine metrologische Überprüfung des entfernten 1G-Zählers, laut Art. 31 Anlage C vom 568/2019/R/EEL, beantragen. Diese Anfrage muss innerhalb des, auf dem Bericht des Zähleraustausches angegebenen Zeitraums formuliert werden.
Der Dienst sieht die Überprüfung der korrekten Funktionalität des abmontierten 1G-Zählers vor, welcher bereits mit einen neuen intelligenten 2G Zähler ausgetauscht wurde.
Um den Antrag zu stellen, ersuchen wir das dafür vorgesehene Formular auszufüllen. Mit dem Antrag verpflichtet sich der Kunde den Betrag 46,49 € + MwSt. zu bezahlen. Dieser Betrag wird nur verrechnet, sofern die Überprüfung keine Unregelmäßigkeiten aufweist.
Sie können die Formulare an eine der angegebenen Adressen ausgefüllt und unterschrieben weiterleiten:
- Mittels Post: Edyna GmbH, Linkes Eisackufer 45a, 39100 Bozen, Italien
- Mittels E-Mail: smartmeter(at)edyna.net
- Mittels Fax: 0471 987 200